Beschluss vom 27.11.2010 - Beitrag für Vollzahler 60,-€ und Teilzahler 40 €
6. Änderung der Beitragsordnun: Die aktuelle Beitragsordnung wurde im Februar 2002 beschlossen und hat sich seit diesem Zeitpunkt nicht geändert. Die Beiträge von 54,00€ für Vollzahler und 34,00€ für ermäßigte Zahler sind nicht mehr mit den aktuellen Ausgaben zu vereinbaren. Der Vorstand schlägt eine Moderate Erhöhung der Beiträge wie Folgt vor:
- Vollzahler – Der Beitrag wird auf 60,00€ Jährlich festgesetzt.
- Ermäßigt – Der Beitrag wird auf 40,00€ Jährlich festgesetzt.
Alle anwesenden 12 Mitglieder waren mit der Erhöhung des Beitrages, wie oben formuliert einverstanden. Alle anderen Vereinbarungen, welche in der Beitragsordnung verfasst wurden, bleiben unberührt von diesem Beschluss und gelten weiter.
Beschluss vom 19.11.2011- Ersatzleistung für die Küchenarbeit beträgt 50,-€/ p.A. und insgesamt sind von diesem Mitglied 20 Arbeitsstunden in diesem Kalenderjahr zu leisten.
Ersatzleistung zur Küchenarbeit (für Mitglieder, welche keine Küchenarbeit durchführen):
Der Vorstand unterbreitet der Mitgliederversammlung folgenden Vorschlag: Aufgrund der Wertigkeit der Küchenarbeit in unserem Verein und der damit verbundenen Einnahmen von ca. 1000,00 € jährlich, welche von 6 Küchenteams erarbeitet werden, erscheint die Ersatzleistung von 35,00 € nicht mehr vergleichbar.
Es gab zu diesem Thema eine rege Diskussion. Alle anwesenden Mitglieder bestätigen die Zweckdienlichkeit der Ersatzleistung. Lediglich bei der Höhe der Ersatzzahlung gibt es unterschiedliche Meinungen. Ein Teil der Mitglieder bringen den Vorschlag, die Ersatzzahlung auf 50,00 € und die Arbeitsstunden auf 20 Arbeitsstunden zu erhöhen. Dieser Vorschlag wurde in einer Abstimmung von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder getragen und beschlossen.
Beschluss der Mitgliederversammlung: Alle Mitglieder des HSV Pleißental, welche sich nicht aktiv an der Küchenarbeit beteiligen, sind zu einer Ersatzzahlung von 50,00 €/ jährlich an den Verein verpflichtet und müssen insgesamt 20 Arbeitsstunden jährlich erbringen.
Dieser Betrag ist spätestens bis zur 1. Mitgliederversammlung des laufenden Jahres für das aktuelle Jahr an den Kassenwart zu entrichten oder auf das Vereinskonto, mit entsprechendem Hinweis, zu überweisen. Die Mitgliederversammlung räumt den Mitgliedern die Möglichkeit ein sich für die Küchenarbeit zu entscheiden.
Diese Ersatzzahlung ist, wie alle Pflichtzahlungen an den Verein (Beitrag, Ersatzzahlung für nichterbrachte Arbeitsstunden) zu leisten und somit mahnungsfähig, d.h. auch diese Ersatzzahlung kann über ein Mahnverfahren beigeholt werden.
Die 20 Arbeitsstunden müssen im Laufe dieses Jahres geleistet werden.
Der Mitgliederbeschluss vom 05.12.2009, zur Ersatzzahlung für den Küchendienst, ist damit aufgehoben. Dieser aktuelle Beschluss gilt ab 01.01.2012.
Beschluss der Mitgliederversammlung zu den Arbeitsstundenvom 12. Februar 2022:
An der Anzahl der zu erbringenden Arbeitsstunden ändert sich nichts. Es wurde ergänzend beschlossen, dass mindestens 2/3 der Grundarbeitsstunden bei offiziellen Arbeitseinsätzen oder bei durch den Vorstand übertragenen Aufgaben/Projekten geleistet werden. (bei Mitgliedern die Küchenarbeit leisten, sind das 12 Arbeitsstunden, von denen mindestens 8 Stunden bei Arbeitseinsätzen geleistet werden und bei Mitgliedern die keine Küchenarbeit leisten, sind dies 20 Arbeitsstunden von denen ebenfalls 8 Stunden bei Arbeitseinsätzen geleistet werden)
Beschluss vom 21.02.2015 - Arbeitsstunden 12 p.a und Ersatzleistung 10 €/ h
Alle bestehenden Beschlüsse zum Thema Arbeitsstunden und Ersatzleistungen wurden durch die Mitgliederversammlung zum heutigen Datum aufgehoben.
Es sind bis zum 31.12. des laufenden Jahres 12 Arbeitsstunden von jedem Mitglied zu erbringen. Die in den einzeln zugeteilten Revierbereichen erbrachten Arbeitsstunden werden angerechnet.
Es besteht die Möglichkeit 10 Euro je Arbeitsstunde an den Verein als Ausgleichszahlung zu entrichten. Vorrangig sollen die Arbeitsstunden erbracht werden.
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, aufgrund von außergewöhnlichen Belastungen oder Krankheit, zum Jahresende dem Vorstand mitzuteilen, dass Arbeitsstunden nicht erbracht werden konnten, verbunden mit der Stundung dieser Arbeitsstunden.
Die Entscheidung über die Stundung trifft die Mitgliederversammlung in der folgenden Mitgliederversammlung, jedoch spätestens in der ersten Mitgliederversammlung des Folgejahres.
Beschluss vom 11.11.2016 - Fördermitgliedschaft mit SGSV Mitgliedschaft, 130,-€/ Fördermitgliedschaft ohne SGSV Mitgliedschaft 100,-€
Fördermitglied mit SGSV: Fördermitglied im Rahmen der Satzung mit Mitgliedschaft im SGSV bedeutet, dass dies Mitglied neben der Fördermitgliedschaft im HSV Pleißental e.V. auch Mitglied im Dachverband SGSV ist und kein Wartezeit von 2 Jahren auf sich nehmen muss, um wieder Mitglied im SGSV zu werden und Prüfungen ablegen kann.
Der Beitrag für diese Mitgliedschaft beträgt 130,- Euro und wird durch die Beitragsordnung gesondert geregelt. Das Fördermitglied hat keine Rechte (Stimmrecht, Wahlrecht usw.) und hat gegenüber dem Verein nur die Beitragspflicht. Der Beitrag wird wie der Mitgliedsbeitrag am 30. September für das Folgejahr fällig. Das Mitglied muss mindestens 2 Jahre Mitglied im HSV Pleißental sein und das Fördermitglied bekommt keine Schlüssel für Vereinsgebäude.
Fördermitglied ohne SGSV: Fördermitglied im Rahmen der Satzung ohne Mitgliedschaft im SGSV bedeutet, dass dies Mitglied nur Fördermitgliedschaft im HSV Pleißental e.V. ist. Eine Mitgliedschaft im SGSV muss neu beantragt werden und nach einer Kündigung der SGSV Mitgliedschaft 2 Jahre Frist abwarten muss. Dies Mitglied darf ohne Mitgliedschaft im SGSV oder einem anderen Dachverband des VDH keine Prüfungen ablegen.
Der Beitrag für diese Mitgliedschaft beträgt 100,- Euro und wird durch die Beitragsordnung gesondert geregelt. Das Fördermitglied hat keine Rechte (Stimmrecht, Wahlrecht usw.) und hat gegenüber dem Verein nur die Beitragspflicht. Der Beitrag wird wie der Mitgliedsbeitrag am 30. September für das Folgejahr fällig. Das Mitglied muss mindestens 2 Jahre Mitglied im HSV Pleißental sein und das Fördermitglied bekommt keine Schlüssel für Vereinsgebäude.
Bei der Abstimmung gab es keine Gegenstimmen. Alle Mitglieder befürworteten diesen Vorschlag.
Beschluss vom 29.07.2017- Lehrgangsgebühr
Die Lehrgangsgebühr wurde auf 100,-€ angehoben und ist ab 2018 gültig und zu erheben. Information zu bestehenden Beschlüssen Da es viele neue Mitglieder im Verein gibt wurde durch den 1. Vorsitzenden nochmals ein Überblick über die wichtigsten Beschlüsse, welche aktuell gültig sind, gegeben.